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Dienstag, 15. Oktober 2013

Investition in geschlossene Fonds gut abwägen

In den letzten Wochen des Jahres herrscht Hochkonjunktur für geschlossene Fonds: Im Dezember 2012 stieg die Summe, die deutsche Anleger in geschlossene Immobilienfonds investierten, von etwa 150 Millionen Euro auf mehr als 500 Millionen Euro an. Dies geht aus den Branchenzahlen des VGF (Verband Geschlossene Fonds) hervor. Der Grund liegt auf der Hand: Viele Anleger wollen sich vor dem Jahreswechsel noch Steuervorteile sichern. Doch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds will gut überlegt sein, wie Fachanwältin Nicole Mutschke aus Düsseldorf weiß.

Die Aussicht, mit einer Fondsbeteiligung möglicherweise Steuern sparen zu können, reizt viele Anleger. Auch die prognostizierten Renditemöglichkeiten sind oft verlockend. Diese Aspekte stehen deshalb beim Vertrieb geschlossener Fonds meist im Vordergrund. Anleger sollten allerdings bedenken, dass diesen Vorteilen auch Nachteile gegenüberstehen: Sowohl mögliche steuerliche Vorteile wie auch potenziell hohe Renditen ergeben sich nämlich aus dem Umstand, dass es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische Beteiligungen handelt. Und diese sind immer auch mit dem Risiko des Scheiterns verbunden.

Risiko des Totalverlusts

Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt deshalb davor, unter Zeitdruck Fondsanteile zu zeichnen. „Wer in einen geschlossenen Fonds investiert, nimmt damit auch die Möglichkeit in Kauf, das eingesetzte Kapital zu verlieren“, so Mutschke. „Dies sollte jedem klar sein, der sich zu dieser Investition entschließt. Wer beispielsweise eine Geldanlage zur Altersvorsorge sucht, der ist mit anderen Produkten meist besser beraten.“

Nicole Mutschke vertritt schwerpunktmäßig Mandanten, die in geschlossene Fonds, also Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Windparkfonds oder Flugzeugfonds investiert haben und nun Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Ob diese Aussicht auf Erfolg haben, ist vom Einzelfall abhängig. Betroffene sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten.

Weitere Informationen unter http://www.kanzlei-mutschke.de.

Fachkanzlei Mutschke
Büro Düsseldorf
Königsallee 60 f
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 68 87 87-30
duesseldorf@kanzlei-mutschke.de


Die Fachkanzlei Mutschke hat sich auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen insbesondere Gesellschafter geschlossener Fonds und Käufer von sogenannten Schrottimmobilien. Inhaberin ist Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkt. Sie greift auf Erfahrungen aus mehreren Tausend Fällen des Anlegerschutzes zurück und vertritt ihre Mandanten bundesweit engagiert gegenüber Vermittlern, Verkäufern, finanzierenden Banken und Fondsgesellschaften. Der Hauptsitz der Kanzlei ist Düsseldorf, die Zweigstelle befindet sich in Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de.